Liebes Forum,
Danke für diese Seite im WWW.
Ich hatte diesen Jahres die o.a. Lungenembolie und zus. einen 2-fachen Prolaps der HWS. Hierfür habe ich einen Antrag auf Behinderung von mind. 50% bein zust. Versorgungsamt gestellt. Heute kam die Info,
dass aufgrund des HWS Bandscheibenvorfalles eine Behinderung von 30% festgestellt wurde.
Die von mir geltend gemachten Gesundheitsstörungen: Lungenarterienembolie und Lungenfunktionseinschränkungen bedingen keine Funktionsbeeinträchtigung im Sinne einer Behinderung.
Da ich nun sofort Einspruch erheben werde nun meine Frage: wie kann ich die Lungenembolie entsprechend in den GdB einbringen.
Ich nehme Marcumar und benutze bds. Kompressionsstrümpfe.
Vielen dank für ein Feedback.
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Ich hatte diesen Jahres die o.a. Lungenembolie und zus. einen 2-fachen Prolaps der HWS. Hierfür habe ich einen Antrag auf Behinderung von mind. 50% bein zust. Versorgungsamt gestellt. Heute kam die Info,
dass aufgrund des HWS Bandscheibenvorfalles eine Behinderung von 30% festgestellt wurde.
Die von mir geltend gemachten Gesundheitsstörungen: Lungenarterienembolie und Lungenfunktionseinschränkungen bedingen keine Funktionsbeeinträchtigung im Sinne einer Behinderung.
Da ich nun sofort Einspruch erheben werde nun meine Frage: wie kann ich die Lungenembolie entsprechend in den GdB einbringen.
Ich nehme Marcumar und benutze bds. Kompressionsstrümpfe.
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