Dr. Kastl sagt am 01.09.2013
Ist der Grund für die Operation eine Behinderung der Nasenatmung, ist der Eingriff medizinisch erforderlich und die Kosten werden auch von der gesetztlichen Krankenversicherung erstattet. Eine Zuzahlung ist somit für diesen Eingriff allein nicht üblich.
Findet eine Korrektur der äußeren Nase statt, also auch eine Veränderung der Nasenform, schaut es anders aus. Sofern nicht diese Vormveränderung selbt (z.
B. bei einer ausgeprägten Schiefnase oder Spannungsnase) zur Behinderung der Nasenatmung führt, ist dieser Formfehler nicht gesundheitsrelevant und somit auch nicht "Problem" der Krankenkasse. Hier wäre eine Zuzahlung nachvollziehbar.
Sofern dies nicht vorliegt, ist eine Kostenübernahe z.B. für spezielle Geräte oder Materielien, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden, denkbar. Hier ist beispielsweise eine Computernavigation für eine Nebenhöhlen-OP oder eine Laseranwendung z.B. für die Nasenmsuchelverkleinerung zu nennen. Ansonsten können auch Kosten für die stationäre Behandlung, z.B. bei Einbettzimmerunterbringung o.ä. anfallen. Falls Ihr Operateur an einer Privatklinik tätig ist, ist es ebenfalls denkbar, dass die Kosten für den Eingriff nicht erstattet werden, dann aber eher nach dem Prinzip ganz oder gar nicht.
Falls ihre spezielle Situation noch nicht unter den genannten Punkte zu finden ist, melden Sie sich gerne nochmals.
Beste Grüße,
Ihr Dr. Kastl