Bei einer Herzschrittmacherimplantation gab es bei einem Patienten Probleme bei der Punktion der V-subclavia. Diese musste mehrfach wiederholt werden bevor die Elektrdoden durchgeschoben werden konnten. Dabei verletzte der Operateur offentsichtlich die in der Nähe liegende A-subclavia ohne es zu merken. Es kam am Ende dieser OP zu einer Notsituation,starker Blutdruckabfall usw.. Der Patient musste reanimiert werden. Anschließend wurde in einer Not-OP der Thorax geöffnet. Ehe der Chirug die defekte Arota fand vergingen ca. 2 Stunden. Trotz Volumengabe kam es zu einem hypovolämischen Schock III. Grades mit Schädigung der Lunge und der Niere. Der neurologische Status konnte abschließend nicht geklärt werden, da der Patient nach 9 Tagen im künstlichen Koma verstarb. Musste der Chirug nicht die Aorta als mögliche Schadensursache in Erwägung ziehen? Dann wäre es doch ein fahrlässiges Vorgehen bzw. Fehler des Chirugen oder?