Meine Fragestellung als Ehemann beruht auf der Tatsache das meine Frau dieses Problem beim Arzt nicht anspricht, bzw. selbst nicht erkennen will.
Mir ist bekannt, dass vor dem Eingriff mit Unterschriftleistung auf Möglichkeiten zur Gedächtniseinschränkung benannt wurden. Der Eingriff erfolgte im Juni 2017. Nach der Behandlung sind die Beschwerden erheblich vermindert und auf Anfrage wurde auch einer geplanten Urlaubsreise zugestimmt.
Im Ergebnis trat ein erheblicher Orientierungsverlust und Störungen im Kurzeitgedächtnis auf. Eine Verbesserung wurde dann etwa schrittweise nach 8 Wochen festgestellt. Nun nach 10 Monaten steht noch immer eine Einschränkung im Kurzzeitgedächtnis und damit ist eine ständige Unterstützung erforderlich. Damit nun meine Frage auf eventuelle Behandlung da dieses als Nachbehandlung nicht abgefragt wurde.
Mir ist bekannt, dass vor dem Eingriff mit Unterschriftleistung auf Möglichkeiten zur Gedächtniseinschränkung benannt wurden. Der Eingriff erfolgte im Juni 2017. Nach der Behandlung sind die Beschwerden erheblich vermindert und auf Anfrage wurde auch einer geplanten Urlaubsreise zugestimmt.
Im Ergebnis trat ein erheblicher Orientierungsverlust und Störungen im Kurzeitgedächtnis auf. Eine Verbesserung wurde dann etwa schrittweise nach 8 Wochen festgestellt. Nun nach 10 Monaten steht noch immer eine Einschränkung im Kurzzeitgedächtnis und damit ist eine ständige Unterstützung erforderlich. Damit nun meine Frage auf eventuelle Behandlung da dieses als Nachbehandlung nicht abgefragt wurde.