Sehr geehrte Damen und Herren!
Aufgrund einer verkehrsärztl. Untersuchung ist dem Straßenverkehrsamt bekannt geworden, dass ich Tabletten gegen Bluthochdruck nehme und einen Herzschrittmacher habe. Der für Verkehrsrecht zugelassene Kardiologe hat für die vom Straßenverkehrsamt geforderte Untersuchung 500 € verlangt und angeregt, den Herzschrittmacher alle halbe Jahre überprüfen zu lassen. Eigentlich selbstverständlich für Herzschrittmacher-Patienten.
In der Verlehrsmedizinischen Beurteilung heißt es: Die Voraussetzung für die dauerhafte Kraftfahreignung ist, dass Herr *? regelmäßig Schrittmacherkontrollen durchführen lässt (alle 6 Monte) und dass im Speicher des Schrittmachers gefundene Rhythmusstörungen weiterhin asymtomatish bleiben, wovon allerdings auszugehen ist. Die verkehrsmedizinischen Richtlinien, die implantierbare Kardiodefibrillator betreffen, sind in diesem Fall nicht anzusenden, da Herr *? Träger eines "einfachen Schrittmachers" (DDD-Schrittmacher) ist.
Das Straßenverkehrsamt fordert jetzt alle 6 Monate eine Bescheinigung ihres behandelnden Arztes über die durchgeführten ärztlichen Kontrollen des Schrittmachers mit kritischer Stellungnahme zur Kraftfahreignung vorzulegen.
Ich bin der Ansicht, dass in Deutschland zigtausende mit Herzschrittmacher fahren, die allerdings dem Straßenverkehrsamt nicht bekannt sind. Nur wenige, die durch Umstände, die nichts mit dem Schrittmacher zu tun haben, müssen den Nachweis erbringen. Das ist unverhältnismäßig.
Das Straßenverkehrsamt Nordhorn gab mir nur zögernd die Auskunft, wieviele das sind; Etwa 10 ? war die Antwort. Meine Kardiologin kennt keinen Fall, bei dem ein derartiger Kontrollnachweis gefordert wird.
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Aufgrund einer verkehrsärztl. Untersuchung ist dem Straßenverkehrsamt bekannt geworden, dass ich Tabletten gegen Bluthochdruck nehme und einen Herzschrittmacher habe. Der für Verkehrsrecht zugelassene Kardiologe hat für die vom Straßenverkehrsamt geforderte Untersuchung 500 € verlangt und angeregt, den Herzschrittmacher alle halbe Jahre überprüfen zu lassen. Eigentlich selbstverständlich für Herzschrittmacher-Patienten.
In der Verlehrsmedizinischen Beurteilung heißt es: Die Voraussetzung für die dauerhafte Kraftfahreignung ist, dass Herr *? regelmäßig Schrittmacherkontrollen durchführen lässt (alle 6 Monte) und dass im Speicher des Schrittmachers gefundene Rhythmusstörungen weiterhin asymtomatish bleiben, wovon allerdings auszugehen ist. Die verkehrsmedizinischen Richtlinien, die implantierbare Kardiodefibrillator betreffen, sind in diesem Fall nicht anzusenden, da Herr *? Träger eines "einfachen Schrittmachers" (DDD-Schrittmacher) ist.
Das Straßenverkehrsamt fordert jetzt alle 6 Monate eine Bescheinigung ihres behandelnden Arztes über die durchgeführten ärztlichen Kontrollen des Schrittmachers mit kritischer Stellungnahme zur Kraftfahreignung vorzulegen.
Ich bin der Ansicht, dass in Deutschland zigtausende mit Herzschrittmacher fahren, die allerdings dem Straßenverkehrsamt nicht bekannt sind. Nur wenige, die durch Umstände, die nichts mit dem Schrittmacher zu tun haben, müssen den Nachweis erbringen. Das ist unverhältnismäßig.
Das Straßenverkehrsamt Nordhorn gab mir nur zögernd die Auskunft, wieviele das sind; Etwa 10 ? war die Antwort. Meine Kardiologin kennt keinen Fall, bei dem ein derartiger Kontrollnachweis gefordert wird.
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen