Guten Tag,
es geht um das Thema „Nagel Ziehen“, und meine Frage ist, ob das medizinische System den Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen irgendetwas anbietet, was die OP-Situation (oder auch die Stunden danach) erleichtern kann. In diesem Zusammenhang beschäftigt mich die Frage, ob die Behandlung unter Vollnarkose sinnvoll wäre und, falls nötig, auch von der Krankenkasse bezahlt würde. Ich habe auch gehört, dass es sehr kurze Vollnarkosen gibt, nach denen man nur für kurze Zeit bewacht werden muss und frage mich, ob diese für das Ziehen der Nägel in Frage kommen.
Zum Hintergrund meiner Anfrage: im Rahmen meiner helfenden Berufstätigkeit begleite ich einen Menschen, dem vor ein paar Wochen der große Zehennagel an einem Fuß gezogen wurde, und der sich dieser OP nun noch für den anderen Fuß unterziehen muss. Ich habe mit dieser Person besprochen, dass ich mich in diesem Forum über die o.g. Fragen erkundige.
Die Person hatte vor ein paar Wochen nach längerer Überwindung die erste OP hinter sich gebracht und dann die zwei Termine für die nächste OP jeweils kurzfristig abgesagt, da sie davor anscheinend zu viel Angst hatte. Es sind bei ihr seelische Beeinträchtigungen (mit Grad der Behinderung) diagnostiziert. Ich hatte sie am Tag der ersten OP als sehr aufgelöst erlebt.
Sie ist auch schon demotiviert, weil ihr gesagt wurde, dass es möglich ist, dass die Nägel einige Zeit nach den OPs erneut verwachsen.
Deshalb möchte ich mich nun darüber erkundigen, ob es irgendetwas gibt, was von medizinscher Seite aus angeboten wird, was ihr die nächste OP (oder die Stunden danach, wenn die Betäubung nachlässt) erleichtern kann. Gibt es da irgendetwas?
Meine Idee war, dass ihre Behandlung unter einer kurzen Vollnarkose stattfindet. Dies weil sie selbst klagte, ihre Spritze hätte nicht voll betäubt, während ich auch schon von anderer Seite gelesen hatte, dass sie die Spritze selbst als schmerzhaft erlebt hatten – käme also eine kurze Vollnarkose zur Erleichterung in Betracht? (Wir suchen natürlich nur eine teilweise Erleichterung, sie ist ja grundsätzlich dazu bereit, es durchzustehen).
Wenn ja, was müsste sie tun (oder könnte ich als Helferin tun), damit so etwas eingeleitet und von der Krankenkasse (AOK) bezahlt wird?
Ich freue mich sehr, wenn Sie mir (und damit der Betroffenen) mit Informationen weiterhelfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Catarina Curths
es geht um das Thema „Nagel Ziehen“, und meine Frage ist, ob das medizinische System den Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen irgendetwas anbietet, was die OP-Situation (oder auch die Stunden danach) erleichtern kann. In diesem Zusammenhang beschäftigt mich die Frage, ob die Behandlung unter Vollnarkose sinnvoll wäre und, falls nötig, auch von der Krankenkasse bezahlt würde. Ich habe auch gehört, dass es sehr kurze Vollnarkosen gibt, nach denen man nur für kurze Zeit bewacht werden muss und frage mich, ob diese für das Ziehen der Nägel in Frage kommen.
Zum Hintergrund meiner Anfrage: im Rahmen meiner helfenden Berufstätigkeit begleite ich einen Menschen, dem vor ein paar Wochen der große Zehennagel an einem Fuß gezogen wurde, und der sich dieser OP nun noch für den anderen Fuß unterziehen muss. Ich habe mit dieser Person besprochen, dass ich mich in diesem Forum über die o.g. Fragen erkundige.
Die Person hatte vor ein paar Wochen nach längerer Überwindung die erste OP hinter sich gebracht und dann die zwei Termine für die nächste OP jeweils kurzfristig abgesagt, da sie davor anscheinend zu viel Angst hatte. Es sind bei ihr seelische Beeinträchtigungen (mit Grad der Behinderung) diagnostiziert. Ich hatte sie am Tag der ersten OP als sehr aufgelöst erlebt.
Sie ist auch schon demotiviert, weil ihr gesagt wurde, dass es möglich ist, dass die Nägel einige Zeit nach den OPs erneut verwachsen.
Deshalb möchte ich mich nun darüber erkundigen, ob es irgendetwas gibt, was von medizinscher Seite aus angeboten wird, was ihr die nächste OP (oder die Stunden danach, wenn die Betäubung nachlässt) erleichtern kann. Gibt es da irgendetwas?
Meine Idee war, dass ihre Behandlung unter einer kurzen Vollnarkose stattfindet. Dies weil sie selbst klagte, ihre Spritze hätte nicht voll betäubt, während ich auch schon von anderer Seite gelesen hatte, dass sie die Spritze selbst als schmerzhaft erlebt hatten – käme also eine kurze Vollnarkose zur Erleichterung in Betracht? (Wir suchen natürlich nur eine teilweise Erleichterung, sie ist ja grundsätzlich dazu bereit, es durchzustehen).
Wenn ja, was müsste sie tun (oder könnte ich als Helferin tun), damit so etwas eingeleitet und von der Krankenkasse (AOK) bezahlt wird?
Ich freue mich sehr, wenn Sie mir (und damit der Betroffenen) mit Informationen weiterhelfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Catarina Curths