Am 24.06.10 bekam ich die GM mit GBH entfernt mit 2 kleinen Schnitten rechts und links am Unterbauch und durch den Bauchnabel (laparoskopisch). Am 30.06.10 wurde ich aus dem KH entlassen. Der Schnitt auf der linken Bauchseite ist erst seit dem 01.08.10 vollständig zu, hatte vorher immer noch Wundwasser abgesondert, da hier die Drainage gelegen hatte. Ab 01.07.10 bin ich nun durch meine Gyn. weiter AU und fühle mich noch nicht wieder "ganz auf dem Damm". Am 12.08.10 habe ich den nächsten Termin bei meiner Gyn. und dachte, dass ich vielleicht noch einmal so 1-2 Wochen weiter AU wäre (bin 57 Jahre ALT, arbeite bei der Stadtverwaltung in der Poststelle). Nun macht meine Krankenkasse schon Druck da sie ab 04.08.10 Krankengeld zahlen muss und hat mir geschrieben, dass der MDK eingeschaltet worden wäre, der hätte die Ärztin kontaktiert und diese hätte bestätigt, dass ich ab dem 13.08.10 wieder arbeitsfähig sei. Selbstverständlich würde mir das Krankengeld noch bis zum 12.08.10 gezahlt. Wie kann ich mich hiergegen wehren. 1. ist meine Gyn. in Urlaub, so dass der MDK nur mit der 2. Ärztin dieser Gemeinschaftspraxis Kontakt gehabt haben kann; 2. kennt mich diese andere Ärztin gar nicht, hat mich noch nie untersucht. Fühle mich noch immer schlapp und müde, schlafe noch viel, auch am Tag, habe noch Ausfluss und der Bauchnabel ist auch noch wund und nicht ganz zu geheilt. Des weiteren habe ich noch Schmerzen beim Sitzen und zur Toilette gehen an der Scheide (habe den Eindruck dort könnte ein kleiner Einriss sein). Was kann ich tun, wenn die Ärztin mit der AU nicht mitziehen will aus Angst vor der KK und dem MDK? Wie kann ich mich hier wehren, der MDK hat mich noch nicht einmal selber gesehen sondern alles vom Schreibtisch aus erledigt. Habe aus dem Internet, dass ich als Patient keinen Einspruch einlegen könnte, das dürfte nur die behandelnde Ärztin. Nur hackt eine Krähe der anderen ein Auge aus? Würde mich über Hinweise sehr freuen!