Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe auf eine Antwort, die mir sehr viel helfen würde!
Und zwar besteht eine Augenverletzung seit Dez. 2014 (es wurde nicht untersucht, da die "Aufsichtsperson" [bei Auslandsaufenthalt/Minderjährigem] es nicht für nötig gehalten hat!) Nun ist der immer noch Minderjährige mit einer Augenlähmung nach seinem Auslandsauenthalt zurück gekommen, wurde vom Augenarzt bestätigt (muss operiert werden). Zeuge verweigert Aussage (da Familienangehöriger)... Also keinerlei Beweise, dass es daher kommt.
Nun meine Frage: Ist es möglich in irgend einer weise medizinisch zu beweisen, dass vorher keine Verletzung vorhanden war und sie in diesem Zeitraum entstanden ist?
Ich hoffe es ist nicht all zu schwer zu verstehen.
Vielen dank im voraus!
Mit freundlichen Grüßen
ich hoffe auf eine Antwort, die mir sehr viel helfen würde!
Und zwar besteht eine Augenverletzung seit Dez. 2014 (es wurde nicht untersucht, da die "Aufsichtsperson" [bei Auslandsaufenthalt/Minderjährigem] es nicht für nötig gehalten hat!) Nun ist der immer noch Minderjährige mit einer Augenlähmung nach seinem Auslandsauenthalt zurück gekommen, wurde vom Augenarzt bestätigt (muss operiert werden). Zeuge verweigert Aussage (da Familienangehöriger)... Also keinerlei Beweise, dass es daher kommt.
Nun meine Frage: Ist es möglich in irgend einer weise medizinisch zu beweisen, dass vorher keine Verletzung vorhanden war und sie in diesem Zeitraum entstanden ist?
Ich hoffe es ist nicht all zu schwer zu verstehen.
Vielen dank im voraus!
Mit freundlichen Grüßen