thomas97 sagt am 07.10.2012
Hallo,
so weit ich das gelesen habe, laut einem Urteil in Rheinland-Pfalz, zahlen Krankenkassen eine Magenverkleinerung nur, wenn alle anderen Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind. Ich glaube, es muss auch eine richtige
Adipositas vorliegen, die als Krankheitsbild verzeichnet ist.
Alles Gute!