Wenn in der eigenen Familie oder in der Familie des Partners bestimmte Erbkrankheiten bekannt sind, machen sich werdende Eltern Gedanken über den eigenen Nachwuchs. Viele Eltern wollen Klarheit darüber haben, ob das Kind gesund zur Welt kommt und wenn nicht, wie stark die Krankheit ausgeprägt sein wird. Um die Frage nach bestimmten Krankheiten möglichst frühzeitig abzuklären, kann die Mutter sich für eine pränatale Chorionzottenbiopsie entscheiden. Allerdings sollte man davor wissen, dass nach der Untersuchung – statistisch gesehen – jede 200. bis 100. Schwangerschaft in einer Fehlgeburt endet.
Bei der Chorionzottenbiopsie handelt es sich um eine Untersuchung, die noch vor der Geburt stattfindet und damit als „pränatal“ bezeichnet wird. Die Chorionzottenbiopsie ist bereits ab der 10. Schwangerschaftswoche durchführbar und liefert damit deutlich eher Ergebnisse als die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese). Letztere wird üblicherweise nach der 15. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Bei der Chorionzottenbiopsie entnimmt der Arzt etwas Gewebe aus der Haut, die sich zwischen Fruchtblase und Plazenta (Mutterkuchen) befindet. In dieser sogenannten Zottenhaut befinden sich Zellen, die im Labor auf bestimmte Krankheiten hin untersucht werden können. Um die Gewebeprobe zu entnehmen, sucht der Arzt mittels Ultraschall nach einer geeigneten Stelle in der Gebärmutter. Anschließend wird er einen Katheter durch die Vagina und den Gebärmutterhals in die Gebärmutter führen. Dort entnimmt der Arzt einen geringen Teil des benötigen Gewebes, der dann im Labor analysiert wird. Alternativ kann er eine Punktion (Nadel einführen) durch die Bauchdecke durchführen, allerdings wird dieses Verfahren bei der Chorionzottenbiopsie äußerst selten durchgeführt.
Laut Statistik liegt das Risiko für eine Fehlgeburt (Abort) nach einer Chorionzottenbiopsie bei rund 0,5 bis 1 Prozent. Im Vergleich zur Fruchtwasseruntersuchung (0,2 bis 0,5 Prozent) bedeutet die Chorionzottenbiopsie also ein höheres Risiko für einen Abort. Die Chorionzottenbiopsie ist keine vorgeschriebene Standarduntersuchung, sondern wird nur durchgeführt, wenn bestimmte Gründe vorliegen und die Schwangere diese wünscht und einwilligt. Beispielsweise kommt die Chorionzottenbiopsie in Betracht, wenn verschiedene Erbkrankheiten oder Gendefekte in den Familien der Eltern bekannt sind oder vorherige Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft Auffälligkeiten gezeigt haben.
Gerade bei der Punktion (Einbringen der Nadel) kann es zu Blutungen kommen, die für das ungeborene Kind tödlich enden. Diese sind zwar sehr selten, aber dennoch möglich. Noch seltener sind Infektionen, die durch die Punktion herbeigeführt werden. Wird bei der Chorionzottenbiopsie ein Katheter durch die Scheide eingeführt, kann es passieren, dass der Arzt zu wenig oder das falsche Gewebe absaugt. In diesem Fall muss die Untersuchung wiederholt werden, sodass das Risiko für eine Fehlgeburt erneut besteht beziehungsweise ansteigt.
Sollte bei der Untersuchung trotz aller Vorsicht des Arztes in extrem seltenen Fällen das Kind verletzt werden, können fehlgebildete Gliedmaßen oder andere Behinderungen die Folge sein. Im äußersten Fall wird der Embryo so stark verletzt, dass er stirbt und die Schwangerschaft in einer Fehlgeburt endet.
Dennoch ist das Risiko mit rund 0,5 bis 1,0 Prozent eher gering, sodass nach gründlicher Abwägung eine Chorionzottenbiopsie in Betracht kommen kann, um Bescheid zu wissen. Je erfahrener der Arzt ist, desto geringer fällt das Risiko für eine Fehlgeburt nach einer Chorionzottenbiopsie aus.
aktualisiert am 19.04.2018