Die Diphtherie hat mit der Einführung der Impfung in Deutschland ihren Schrecken verloren. Jedoch ist die Erkrankung auch heute noch weltweit verbreitet. In den Ländern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten kommt es seit den 1990er Jahren wiederholt zu größeren Ausbrüchen. Auch in Deutschland werden, wenn auch selten, sporadische Erkrankungen gemeldet.
Aufgrund der hohen Herdenimmunität der Bevölkerung ist es in Deutschland bislang nicht zur Weiterverbreitung der Diphtherie gekommen. Als einziges Erregerreservoir gilt der Mensch, wobei hier insbesondere asymptomatisch (ohne Symptome) Infizierte von epidemiologischer Bedeutung sind.
Hervorgerufen wird Diphtherie durch das gram-positive Stäbchenbakterium, Corynebacterium diphtheriae. Mikroskopisch zeigt der Erreger charakteristischerweise kolbig aufgetriebene Enden und eine Anordnung in Palisaden.
Die Übertragung der Bakterien erfolgt durch Tröpfcheninfektion.
Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Infektion und Ausbruch der Krankheit) beträgt 2 bis 7 Tage. Klinisch lassen sich mehrere Formen unterscheiden.
Bei den durch ein Exotoxin verursachten lokal begrenzten Formen werden die Tonsillen bzw. Rachendiphtherie, die Nasendiphtherie und die Kehlkopfdiphtherie (Krupp) unterschieden.
Die Rachendiphtherie äußert sich unter dem Bild einer Angina lacunaris mit konfluierenden grau-weißlichen Belägen. Auffallend sind Pseudomembranen. Typisch ist der süßlich-faulige Mundgeruch.
Bei der Nasendiphtherie ist ein blutig-seröser Schnupfen typisch.
Die Kehlkopfdiphtherie ist durch zunehmende Heiserkeit, bellendem Husten, inspiratorischem Stridor (Geräusch, dass durch Verengung der Luftwege hervorgerufen wird) bis hin zur Zyanose (volette - bläuliche Verfärbung der Haut) gekennzeichnet.
Durch Pseudomembranen kommt es zur Verlegung des Kehlkopfes. Neben dem Auftreten auf Schleimhäuten kann es auch zum Befall empfänglicher Stellen auf der Haut kommen, was sich als Hautdiphtherie äußert. Gerade als importierte Infektion sollte an diese Manifestationform gedacht werden.
Von besonderer klinischer Bedeutung ist die primär toxische Diphtherie. Dabei kommt es binnen weniger Stunden nach der Infektion zur ödematösen Schwellung der Rachenhöhle. Auf der Schleimhaut bilden sich grün-braun-schwarze pseudomembranöse Beläge aus. Typischerweise zeigen sich bei den Patienten massive ödematöse Schwellungen im Halsbereich, die als Cäsarenhals bezeichnet werden. Als Komplikationen treten Herz-KreislaufStörungen, myokardiale Schädigungen mit Arthythmien, Stauungsleber, Niereninsuffizienz sowie ein vasomotorischer Schock auf.
Die sekundär toxische Diphtherie ist durch eine bräunliche Verfärbung der Tonsillenbeläge, die zudem durch einen stark süßlichen Mundgeruch auffallen, gekennzeichnet. Als Komplikationen sind auch hier das Herz als auch die Nieren betroffen.
Ferner kann es zu Lähmungen kommen. Besteht bei einem Patienten aufgrund der Anamnese sowie der klinischen Symptomatik der dringende Verdacht auf Diphtherie, muss umgehend die Therapie mit antitoxischem Diphtherie-Serum begonnen werden. Nur so lassen sich die schweren Komplikationen vermeiden. Nach einer durchgemachten Infektion resultiert zwar eine mehrjährige, jedoch keine lebenslange Immunität, so dass Reinfektionen durchaus möglich sind.
Entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sollten alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung, wenn die letzte Impfung der Grundimmunisierung oder die letzte Booster-Impfung länger als 10 Jahre zurückliegt, geimpft werden. Für die Impfung gegen Diphtherie sollte in der Regel ein Kombinationsimpfstoff mit Tetanus verwendet werden. Des weiteren stehen Kombinationsimpfstoffe mit Tetanus/Diphtherie/Poliomyelitis, Tetanus/Diphtherie/Pertussis sowie Tetanus/Diphtherie/Poliomyelitis/Pertussis zur Verfügung. Sofern ein ausreichender Tetanus-Impfschutz besteht, kann bei bestehender Diphtherie-Impfindikation ein monovalenter Diphtherie-Impfstoff verabreicht werden.
Nach dem Infektionsschutzgesetz §6 ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Diphtherie namentlich durch den behandelnden Arzt zu melden. Darüber hinaus ist auch das Labor, in dem der Nachweis einer Infektion bestätigt wird, nach §7 zur namentlichen Meldung verpflichtet.
Letzte Aktualisierung am 12.12.2022.