Blutgefäße können durch verschiedene mechanische Einwirkungen geschädigt werden.
Auf Arterien und Venen können Stich- und Schnittverletzungen (scharfe Verletzungen), Quetschungen (stumpfe Verletzungen) oder Dehnungen einwirken.
Die Blutgefäßverletzungen können verschiedene Probleme mit sich bringen.
Gerade bei Einwirkungen auf Blutgefäße kann es zu Blutungen kommen. Diese können innerlich und äußerlich auftreten. Des Weiteren können Blutergüsse (Hämatome) auftreten, die unter der Haut als „blaue Flecken“ gesehen werden können. Ist ein Bluterguss stark ausgeprägt, kann es durch Druckeinwirkung zu Schäden von umliegenden Strukturen oder Organen kommen, z.B. zu Nervenausfällen. Bei größerem Blutverlust kann es zu lebensbedrohlichen Zuständen kommen. Es zeigen sich dann Schocksymptome wie Blässe, Kaltschweißigkeit und Bewusstseinstrübungen.
Bei Gefäßverletzungen kann es bei Behinderung des Blutflusses durch die Verletzung selbst (z.B. bei einer Durchtrennung oder bei Verlegung des Hohlraums mit inneren Gefäßbestandteilen) oder durch eine Thrombose zur Schädigung des betroffenen Körperbereichs aufgrund der Minderversorgung kommen. Wenn sich ein Blutpfropf ablöst und durch den Blutstrom weitergetragen wird, kann es zu einer Embolie (Gefäßverschluss) mit oft schweren Folgen kommen, z.B. zu einem Schlaganfall, Herzinfarkt, Nierenschäden oder Absterben von Gewebe eines Armes oder Beines.
Ebenfalls kann es zu Rissen der inneren Gefäßwand mit eventuell nachfolgender Spaltung der Gewebeschichten kommen (Dissektion). Ein Aneurysma (Aussackung) kann auch nach längerer Zeit noch entstehen, wodurch weitere Komplikationen bis hin zum Einriss (Ruptur) der gesamten Gefäßwand mit schweren Blutungen ausgelöst werden können.
Vor allem nach einem Stich, der sowohl durch eine Arterie als auch durch die angrenzende Vene erfolgte, kann sich eine arterio-venöse Fistel (AV-Fistel = Verbindung zwischen Arterie und Vene) bilden. Dabei kommt es oft zum direkten Fluss des sauerstoffreichen arteriellen Blutes in die Vene und damit zu einer Minderversorgung des betroffenen Körperbereichs. Auch kann es durch den vermehrten benötigten Blutfluss zu einer Herzbelastung und zur Arterienerweiterung kommen.
Auch nach einem Einstich mit einer Kanüle oder eines Katheters kann es zu Folgeschäden kommen. Insbesondere bei Erkrankungen der Gefäße oder bei schlechten Voraussetzungen für eine Punktion (Einstich), wie beispielsweise bei Notfällen, Schock oder stark erhöhtem Körpergewicht, kann es öfter als normal zu Blutungen oder zu Aneurysmen (Gefäßwandaussackungen) kommen.
Neben der Patientenbefragung (Anamnese) werden vor allem bildgebende Verfahren zur Untersuchung durchgeführt. Dazu gehören Röntgen-Kontrastmitteluntersuchung (Angiographie), Ultraschall und eventuell auch eine Doppler-Ultraschalluntersuchung.
Verletzungen sind normalerweise eindeutig zu erkennen. Wichtig ist die Feststellung, ob größere Blutgefäße betroffen sind, sowie die Unterscheidung nach Art und Schwere der Verletzung.
Bei fehlender Blutung und keinen Symptomen einer Mangelversorgung des Gewebes ist in der Regel kein Eingriff am Gefäß erforderlich.
Zur chirurgischen Therapie bei Blutungen gehört auch die Bekämpfung eventueller Schocksymptome, z.B. durch Infusionen oder Bluttransfusionen zum Ersatz der verlorenen Flüssigkeit.
Die Gefäßoperation erfolgt in Vollnarkose, örtlicher Betäubung oder Regionalanästhesie (Betäubung eines größeren Körperareals). Kleinere Gefäßverletzungen können meist durch Vernähen behoben werden.
Teilweise wird auch das in Mitleidenschaft gezogene Gefäßstück herausgenommen werden und die Enden wieder miteinander vernäht werden.
Ist ein längerer Gefäßabschnitt betroffen, wird die Ader abgeklemmt und aufgeschnitten (in der Regel in Längsrichtung), um die Defekte wieder beheben zu können. Falls sich ein Blutpfropf (Thrombus) findet, wird dieser ebenfalls herausgeholt. Die Arterie oder Vene kann daraufhin wieder vernäht werden, gegebenenfalls mit Einarbeitung eines Kunststoff- oder Gewebestreifens (Patch). Letzterer wird meist aus einer eigenen Beinvene entnommen.
Die jeweilige Verletzung kann auch durch eine Gefäßprothese behandelt werden (Bypass, Interponat). Auch hier kann das eingepflanzte Stück aus Kunststoff bestehen, oder es wird aus einer eigenen Beinvene entnommen.
Eine Röntgen-Kontrastmitteluntersuchung (Angiographie) kann während der Operation vorgenommen werden, um die Durchblutung darzustellen.
Falls sich im Laufe der Operation herausstellt, dass ein unerwarteter ausgedehnterer Befund oder weitere krankhafte Veränderungen vorliegen, kann es notwendig werden, weitere oder andere Maßnahmen vorzunehmen. Dazu gehören die Aufdehnung von Gefäßengstellen durch Ballondilatation oder das Einbringen einer inneren Gefäßschiene (Stent). Falls sich Blutgerinnsel lösen und in nachfolgende kleinere Gefäße gelangen, muss gegebenenfalls eine Auflösungstherapie (Lyse) mit speziellen Wirkstoffen durchgeführt werden.
Auch Komplikationen können eine Erweiterung der Operation erfordern. Ebenfalls bestehen oft auch andere Verletzungen von Knochen, Weichteilstrukturen oder Organen, welche dann ebenfalls behandelt werden müssen.
Durch die Gefäßoperation selbst können weitere Blutungen, Nachblutungen und Hämatome ausgelöst werden. Ebenso kann es zu Verengungen oder Verlegungen beziehungsweise Thrombosen des Gefäßes oder der Prothese kommen, wodurch unter Umständen gefährliche Durchblutungsstörungen entstehen können. Auch die Abklemmung von Gefäßen während der Operation kann zur Minderversorgung führen.
Aussackungen (Aneurysmen) können sich ebenfalls in den Gefäßen bilden. Nervenverletzungen können zu Lähmungserscheinungen, Taubheitsgefühl und weiteren Ausfällen führen. Infektionen, Wundheilungsstörungen, überschießende Narbenbildung oder Narbenbrüche (Hernien) können vorkommen. Allergien können, insbesondere bei Kontrastmittelverwendung, nicht ausgeschlossen werden.
Die weiteren möglichen Komplikationen, z.B. Organschädigungen, sind abhängig vom Ort der zu behandelnden Gefäßverletzung beziehungsweise der Operation.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Die Prognose hängt von Art und Ausmaß der Verletzung ab. Bei Rissen der Aorta (Hauptschlagader) beispielsweise ist die Prognose sehr ernst, die Verletzung lediglich kleinerer Adern ist meist einfach behandelbar.
Gegebenenfalls müssen Medikamente, die die Blutgerinnung hemmen, in Absprache mit dem Arzt abgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem Marcumar® und Aspirin®.
Ergeben sich Auffälligkeiten, die auf eine Komplikation hindeuten könnten, so sollte umgehend der Arzt informiert werden.
aktualisiert am 16.11.2023