Mit einer Blinddarmentzündung ist nicht zu scherzen. Sofern es sich um eine akute Blinddarmentzündung handelt, kann diese ein lebensgefährliches Ausmaß annehmen. Das ist dann der Fall, wenn die Blinddarmentzündung nicht behandelt wird und es zu einem Darmdurchbruch kommt. Dann können die Keime aus dem Darm ungehindert in den Bauchraum der Betroffenen landen.
Wer eine Blinddarmentzündung mit Homöopathie behandeln möchte, sollte mit dem Gang zum Arzt daher dennoch nicht zu lange warten. Denn bereits binnen 24 bis 48 Stunden ist das Risiko eines Blinddarmdurchbruchs enorm hoch und in den meisten Fällen kann nur eine Operation helfen. Allerdings gibt es auch milde Verlaufsformen wie eine chronische Blinddarmentzündung, bei der die Blinddarmschmerzen für weniger als einen Tag auftreten und dann für einige Zeit wieder weggehen. In solchen Fällen stehen verschiedene homöopathische Mittel zur Auswahl, um Abhilfe zu schaffen und zur Schmerzlinderung beizutragen.
Wer auf homöopathische Mittel zurückgreift, um Blinddarmschmerzen zu lindern, hat folgende Auswahlmöglichkeiten:
Maximal sollten 10 bis 15 Gaben erfolgen. Handelt es sich um starke Blinddarmschmerzen, dann können die Gaben im Abstand von 15 bis 30 Minuten erfolgen. Besonders das erste und das letzte Mittel bieten sich bei starken, stechenden Schmerzen an. Entwickeln sich die Beschwerden eher langsam und resultieren dann in stechenden Schmerzen, die krampfartig sind, dann ist Bryonia D12 zu empfehlen.
Kalte Auflagen und eine bequeme Liegeposition werden darüber hinaus empfohlen. Auch diese Ansätze können zu einer spürbaren Schmerzlinderung beitragen. Sofern es sich um Schmerzen handelt, die mit einer Kolik zu vergleichen sind (krampfartiges Auftreten), gibt es ein weiteres Mittel, welches sich anbietet. Colocynthis soll derartige Schmerzen lindern. Allerdings ist es wichtig, auf die Mittel aus dem Bereich der Homöopathie frühzeitig zurückzugreifen.
Eine akute Blinddarmentzündung lässt sich auf diese Art und Weise hingegen nicht behandeln, sondern diese muss schon beim Verdacht durch einen Arzt abgeklärt werden.
aktualisiert am 17.03.2020