Wer unglücklich stürzt und sich einen stabilen Beckenbruch zuzieht, kann häufig noch aufstehen und sogar laufen. Allerdings sind die Schmerzen in den meisten Fällen erheblich. Nach einem heftigen Sturz aufs Becken sollte der Patient unbedingt so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen und mithilfe einer Röntgenaufnahme das Ausmaß der Verletzung abklären lassen. Nur ein Arzt kann entscheiden, ob es sich um ein "ein paar harmlose blaue Flecken", um eine ernsthafte Prellung oder gar einen Beckenbruch handelt. Selbst wenn stabile Beckenbrüche ohne Operation heilen, muss der Patient Bettruhe halten. Das Becken darf nicht belastet werden, ansonsten können Langzeitschäden wie zum Beispiel chronische Schmerzen entstehen.
Instabile Beckenbrüche sind meist die Folge eines schweren Unfalls. Dann greifen die gängigen Erste-Hilfe-Maßnahmen. Bewusstlose Patienten müssen in die stabile Seitenlage gebracht werden. Patienten, die bei Bewusstsein sind, werden nach ihren Schmerzen befragt. Der Verunfallte darf nach Möglichkeit nicht bewegt werden - es sei denn, er muss aus einer Gefahrenzone entfernt werden.
Ein Notruf 112 muss abgesetzt werden! Beckenknochenfrakturen können akut lebensbedrohlich sein. Selbst wenn äußerlich keine blutenden Wunden sichtbar sind, können Organe verletzt sein und es kann zu inneren Blutungen kommen. Durch unzureichende Organversorgung kann der Patient unbehandelt schnell versterben.
Die Oberschenkelarterie (Arteria femoralis), die die hauptsächliche Blutversorgung des Beins darstellt, verläuft dicht unter der Oberfläche in der Leistengegend. Wird diese Arterie bei einem Unfall verletzt oder durchtrennt, kann es ebenfalls schnell zu einem tödlichen Blutverlust kommen. Der Ersthelfer kann versuchen, die Blutung zu reduzieren, indem er die Arterie an den Hüftknochen drückt.
Bis der Rettungswagen eintrifft, bleibt der Ersthelfer bei dem Unfallopfer, beruhigt es und beobachtet irgendwelche Veränderungen. Häufig hat der Verunfallte einen Schock erlitten. Dann hilft es, ihn mit einer Jacke oder Decke warmzuhalten.
aktualisiert am 31.05.2016