Eine operative Untersuchung der Bauchhöhle (Diagnostische Laparoskopie oder Laparotomie) ist dann angezeigt, wenn Beschwerden im Bauchraum vorliegen, deren Ursachen sich durch herkömmliche Methoden nicht beurteilen lassen. Als Akutes Abdomen wird dabei eine stärkere Symptomatik mit Schmerzen im Bauch bezeichnet, die sich innerhalb von Stunden ausbildet und verschiedene Ausprägungen haben kann. Auch ohne Vorliegen eines akuten Abdomens kann aus unterschiedlichen Gründen eine diagnostische Bauchoperation angezeigt sein.
Ein akutes Abdomen kann ganz verschiedene Ursachen haben. Zu den Erkrankungen, die kurzfristig auftretende Bauchschmerzen verursachen und somit oft eine Untersuchung durch Operation erfordern, gehören Entzündungen der Bauchorgane wie z.B. eine so genannte Blinddarmentzündung (Appendizitis), eine Bauchspeicheldrüsenentzündung, Gallenblasenentzündung oder entzündliche Darmerkrankung. Des Weiteren bestehen ähnliche Beschwerden bei einer Bauchfellentzündung, z.B. durch einem Magen- oder Darmdurchbruch. Auch Darmverschlüsse bedingen ein akutes Abdomen.
Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen treten meist bei einem akuten Abdomen auf. Ansonsten variieren die Symptome und sind abhängig von der Grunderkrankung.
Neben der Krankengeschichte (Anamnese) dient die Abtastuntersuchung der ersten Orientierung, um welche Erkrankung es sich am wahrscheinlichsten handelt. Meist wird eine Blutuntersuchung durchgeführt, insbesondere wenn eine Entzündung vorliegen könnte. Auch durch bildgebende Verfahren wie Ultraschalluntersuchung und Computertomographie (CT) können nicht immer alle erforderlichen Befunde ermittelt werden. Besonders problematisch ist dies bei sehr kleinen krankhaften Veränderungen mit einer Größe von unter einem Zentimeter. Dies kann unter anderem Herde in der Leber, am Bauchfell oder geschwollene Lymphknoten betreffen. Eine Gewebeprobe-Entnahme kann in diesen Fällen nicht von außen geschehen, sondern muss unter Einsicht auf das jeweilige Organ erfolgen.
Die genannten Erkrankungen müssen unterschieden werden, weswegen die untersuchende Operation des Bauchraums durchgeführt wird.
Falls bei der vorhergehenden Untersuchung bereits genauer festgestellt werden konnte, um welches Leiden es sich handelt und welches Organ betroffen ist, können gegebenenfalls auch konservative Behandlungsmaßnahmen erfolgreich sein.
Es gibt zwei Vorgehensweisen der operativen Bauchuntersuchung, für beide ist eine Vollnarkose erforderlich.
Bei der Bauchspiegelung (explorative Laparoskopie) wird die Haut am Bauchnabel auf einer Länge von ein bis zwei Zentimetern eingeschnitten. Hier wird ein längliches optisches Gerät (Laparoskop) über ein Führungsrohr in die Bauchhöhle eingeschoben. Am Ende des Instruments befindet sich sowohl eine Lichtquelle als auch eine feine Videokamera. Damit der Einblick verbessert ist, wird der Bauchraum mit CO2-Gas aufgebläht. Über weitere Einschnitte können eventuell notwendige andere Operationsinstrumente eingeführt werden. Das Kamerabild wird zeitgleich auf einem Monitor dargestellt, so dass eine gründliche Untersuchung und gegebenenfalls Behandlung erfolgen kann. Befunde an der Oberfläche der Bauchorgane können gesehen werden, tiefere Veränderungen können durch ein stabförmiges Instrument ertastet werden, das über das jeweilige Organ geführt wird.
Falls notwendig, können während dieser Bauchspiegelung weniger aufwändige Operationen, beispielsweise Verwachsungen lösen oder einen entzündeten Wurmfortsatz des Blinddarms entfernen, vorgenommen werden.
Bei der OP durch Bauchschnitt (explorative Laparotomie) wird die Bauchdecke langstreckig eingeschnitten, um einen Zugang zur Bauchhöhle zu schaffen. Die Organe können direkt untersucht werden und nicht über Instrumente, sondern direkt mit den Händen abgetastet werden. Die Vorgehensweise erfolgt besonders dann, wenn Hinweise bestehen, dass eine aufwändige Operation zu erwarten ist, für die ohnehin die Bauchhöhle eröffnet werden müsste. Nach verschiedenen vorherigen Operationen ist eine Bauchspiegelung auch nicht möglich, so dass ein explorativer Bauchschnitt durchgeführt werden muss.
In beiden Operationsarten kann eine Probeentnahme von auffälligem Gewebe zur feingeweblichen Untersuchung (Histologie), gegebenenfalls auch im Schnellschnitt-Verfahren, sowie ein Ultraschall vorgenommen werden. Falls die explorative Operation keine behandlungsbedürftigen Veränderungen aufdeckt, so wird die Operation beendet.
Falls sich innerhalb der Bauchspiegelung zeigt, dass die Befunde einen größeren Eingriff erfordern, z.B. bei Tumoren, Gefäßschädigungen oder Infektionen, so wird die weitere Operation gegebenenfalls über einen Bauchschnitt vorgenommen. Bestimmte Komplikationen können ebenfalls die Laparotomie notwendig machen.
Bei der Bauchspiegelung beziehungsweise der untersuchenden Bauchoperation können sich verschiedene Probleme ergeben. Durch die Instrumente können in seltenen Fällen Bauchorgane geschädigt werden. Blutungen, Nachblutungen und Nervenverletzungen können vorkommen. Unter Umständen kommt es zu gefährlichen Auswirkungen wie beispielsweise einer lebensbedrohlichen Bauchfellentzündung oder einem Darmverschluss. Weiterhin kann es zu Wundheilungsstörungen und Narbenbildungen kommen, wodurch sich funktionelle und auch ästhetische Nachteile ergeben können. Narbenbrüche an der Bauchdecke können manchmal entstehen. Allergische Reaktionen können auftreten.
Je nach Erweiterung des Eingriffs können sich weitere Komplikationen ergeben. Unter Umständen erfordern die Auswirkungen wiederum weitere, teils operative, Maßnahmen.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Die Prognose hängt von der zugrunde liegenden Erkrankung ab.
Die Blutgerinnung störende Medikamente wie beispielsweise Marcumar® oder Aspirin® müssen oft vorher weggelassen werden. Dies erfolgt immer in Rücksprache mit dem Arzt.
Falls die Operation unter ambulanten Bedingungen stattfindet, muss sich der Patient abholen lassen und darf für 24 Stunden weder Auto fahren noch andere Maschinen bedienen. Auch sollten gravierende Entscheidungen vertagt werden.
Bei auftretenden Problemen sollte in kurzer Zeit der Arzt benachrichtigt werden.
aktualisiert am 16.11.2023