Wie lange eine Krankschreibung nötig ist, hängt stark vom Beruf und den Anforderungen ab, die die Arbeit an den Patienten stellt. Während eine sitzende Tätigkeit im Grunde genommen schon am nächsten Tag wieder ausgeübt werden kann, ist bei körperlicher Betätigung Vorsicht geboten. Auch wenn es mit einer Schiene relativ schnell wieder möglich ist, den Fuß teilweise zu belasten, sollte zu jedem Zeitpunkt sichergestellt werden, dass keine Überanstrengung erfolgt. Auch schnelle und abrupte Bewegungen sowie starke Kraftanstrengungen sollten erst einmal nicht ausgeübt werden.
Nach einem Bänderriss sollte der Fuß geschont werden. Wenn der Patient eine sitzende Tätigkeit ausübt, kann er im Prinzip schon nach wenigen Tagen wieder an den Arbeitsplatz. Entscheidend ist hier der Weg zur Arbeit. Da Autofahren mit einem Bänderriss erst einmal nicht möglich ist, ist der Patient auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Wenn es eine zu große körperliche Belastung wäre, den Weg zur Arbeitsstelle zu bewältigen und eine vorübergehende Tätigkeit von zu Hause aus nicht möglich ist, so ist auch bei einem Büro-Job eine längere Krankschreibung möglich.
Abhängig von dem ausgeübten Beruf, werden Patienten zwischen einer und sechs Wochen krankgeschrieben.
Nach einem Bänderriss erhält der Patient Krücken und eine stützende Schiene, die ein erneutes Umknicken verhindern soll. Der Fuß darf so stark belastet werden, dass keine Schmerzen entstehen. Auch im Beruf muss jederzeit sichergestellt sein, dass der Patient selber entscheiden kann, wie stark er den Fuß belastet. Bei Berufen mit leichter körperlicher Anforderung, erfolgt meist eine Krankschreibung über drei bis vier Wochen. Im Zweifelsfall kann jederzeit eine Verlängerung der Krankschreibung erfolgen.
Wenn ein Patient mit einem nicht vollständig ausgeheilten Bänderriss wieder an den Arbeitsplatz zurückkehrt, so muss zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein, dass er seinen Fuß nicht über das empfohlene Maß hinaus belasten muss. Auch auf der Arbeit muss die Schiene dauerhaft getragen werden. Treten Schmerzen auf, so muss es möglich sein, eine Pause einzulegen, die Belastung zu reduzieren oder ganz abzubrechen. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so sollte eine längere Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit erfolgen.
Nach einem Bänderriss ist es wichtig, dem Sprunggelenk die zur Heilung notwendige Ruhe zu gönnen. Eine übermäßige Belastung bei einem noch nicht vollständig ausgeheilten Bänderriss kann zu Problemen bei der Heilung wie zum Beispiel einer dauerhaften Instabilität des Gelenkes oder frühzeitiger Arthrose führen. Diese langfristigen Folgen sind schwer oder gar nicht wieder zu beheben. Daher sollte dem Heilungsprozess immer der Vorrang vor einer frühzeitigen Wiederaufnahme der Arbeit gegeben werden. Optimal ist es, wenn beides miteinander kombiniert werden kann.
Häufig ist ein genauer Verlauf des Heilungsprozesses direkt nach der Verletzung nur schwer möglich vorauszusagen. Das Gelenk ist zu diesem Zeitpunkt stark geschwollen und das genaue Ausmaß der Verletzung kann schwer eingeschätzt werden. Daher schreibt der Arzt den Patienten häufig erst einmal nur für einen relativ kurzen Zeitraum krank, wobei jederzeit die Option besteht, die Krankschreibung nach Ablauf der Zeit zu verlängern. Von dieser Möglichkeit sollte auch Gebrauch gemacht werden, wenn bei einer Rückkehr an den Arbeitsplatz eine ausreichende Schonung des Gelenkes nicht gewährleistet wäre.
Dr. Gumpert - Bänderriss: https://www.dr-gumpert.de/html/baenderriss.html (online, letzter Aufruf: 05.09.2019)
FachaerzteZentrum - Bänderriss: http://www.fachaerztezentrum.ch/Baenderriss.htm (online, letzter Aufruf: 05.09.2019)
aktualisiert am 05.09.2019