Verletzungen am Auge können in vielen unterschiedlichen Formen passieren. Teilweise ist nur die obere Schicht betroffen, beispielsweise die Hornhautoberfläche. Andere Fälle beinhalten eine tiefergehende oder sogar durchdringende Verletzung (Penetration, Perforation). Ob ein Augenverband aufgesetzt wird und wenn ja, welche Variante angelegt wird, entscheidet der Arzt anhand der Art und Ausdehnung der Verletzung.
Einige Arten von Verletzungen heilen prinzipiell auch ohne Augenverband gut. Dazu zählen oberflächliche, kleine Verletzungen der Hornhaut (Hornhautabschürfung) oder der Bindehaut. Der Vorteil, keinen Verband aufzusetzen, besteht darin, dass der Patient mit dem Auge weiterhin ungehindert sehen kann. Allerdings hilft jeder Verband ein Stück weit, das Auge zu schonen. Es wird vor weiteren äußeren Einflüssen, vor Krankheitskeimen und vor der Bewegung geschützt. Zwingend notwendig ist ein Augenverband bei oberflächlichen Verletzungen nicht.
Augenverbände gibt es als speziell hergestellte Pflasterverbände, die von der Form her auf den Augenbereich passen. Sie können einfach vom Arzt aufgeklebt werden oder werden, wenn sie nicht eigene Klebebereiche haben, mit Pflasterstreifen festgemacht. Der selbstklebende Spezialverband für das Auge haftet rund um das Auge herum und schützt es somit noch besser als andere Verbände gegen eindringende Keime oder äußere Einflüsse. Auch mit Mullbinden oder Kompressen mit darübergeführten Klebestreifen kann das Auge verbunden werden. Das Material der Binde oder Kompresse sollte steril sein. Bei den Augenverbänden achtet der Arzt oder Helfer darauf, dass sie nicht zu straff sitzen. Druck oder räumliche Einengung auf das Auge können ansonsten Schäden provozieren.
Bei dünneren Augenverbänden, ob selbstklebend oder als "zweckentfremdete" Kompresse, kann eine Brille darüber getragen werden. Für den Nachtschlaf kann über den Verband eine härtere Augenklappe umgemacht werden, so dass das Auge noch besser geschont wird. Nach der Versorgung von Lidverletzungen werden manchmal Druckverbände angelegt.
Bei Verletzungen der Hornhaut oder Bindehaut wird oft ein Salbenverband angelegt, das heißt, das Auge wird mit einer antibiotika-haltigen Salbe versorgt und mit einer Kompresse verbunden.
Werden beide Augen abgedeckt, dann bewegt der Patient die Augen nicht mehr so viel, weil er auch mit dem nicht betroffenen Auge nicht mehr umherschaut. Die Augen werden ruhiggestellt und es werden gute Voraussetzungen geschaffen, dass der Befund abheilt. Der beidseitige Augenverband heißt Binoculus.
Ein Uhrglasverband ist eine Kappe für das Auge, die durchsichtig und aus Kunststoff (Plexiglas) ist. Sie kommt eher selten bei Verletzungen des Auges zum Einsatz. Der Uhrglasverband schont das Auge und grenzt es gegen die Umgebungsluft ab, so dass es feucht bleibt. Zum Einsatz kommt der Uhrglasverband, wenn das Auge nicht richtig schließt, bei bestimmten Formen der Augenentzündung (Keratitis) sowie nach manchen OPs am Auge. Der Patient kann durch das "Uhrglas" hindurchblicken und auch von außen lässt sich das Auge sehen.
Mitunter ist es sinnvoll, ein Auge mit einer harten Schutzklappe zu versorgen, ohne direkt auf dem Auge eine Binde zu haben. Meist hat diese Kappe Löcher, so dass zum Teil ein Sehen mit dem Auge möglich ist. Dafür werden Einwirkungen wie Infektionen oder Druck vom Auge ferngehalten.
Des Weiteren kann auf einem verletzten Auge eine therapeutische Kontaktlinse zum Einsatz kommen. Das ist eine Kontaktlinse, die dem Auge Schutz bietet und der Hornhaut ermöglicht, Sauerstoff aufzunehmen.
In aller Regel nimmt ein Augenarzt den Verband ab, so dass er den Befund kontrollieren kann. Vor allem auf Hinweise, dass eine Infektion entstehen könnte, achtet der Arzt. Falls notwendig, legt er nach der Untersuchung einen neuen Augenverband an.
aktualisiert am 10.03.2020