Ein Besuch beim Augenarzt ist unumgänglich, wenn es um kleinere oder gerade auch schwere Augenverletzungen geht. Selbst gefährliche Augenverletzungen müssen nicht schmerzhaft sein oder das Sehvermögen stören. So kann ein Fremdkörper tief ins Augeninnere vordringen und dort verbleiben, ohne zunächst sichtbaren Schaden anzurichten. Fakt jedoch ist, dass dieser Fremdkörper – wie zum Beispiel ein Metallsplitter oder Holzspan – auf jeden Fall entfernt werden muss! Denn auch wenn er vorerst noch nicht die Sehfunktion behindert, so kann er durch Wanderung oder Entzündung nachträglich immensen Ärger verursachen. Auch eine tiefgehende (perforierende) Verletzung ohne verbleibenden Fremdkörper ist oft vom ersten Eindruck her nicht als solche zu erkennen.
Arbeitsunfälle sind – neben den bekannten Augenerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen – eine der Hauptgründe für einen Augenarztbesuch. Der Augenarzt interessiert sich zunächst für die Vorgeschichte des Patienten. Sind Ort des Geschehens sowie auch Zustandekommen der Augenverletzung geklärt, wird der Arzt zunächst die Augenbeweglichkeit, die Lidfunktion und die Augenstellung seines Patienten prüfen. Die Sehschärfe, gegebenenfalls auch das Gesichtsfeld und die Pupillenfunktion werden kontrolliert.
Um wichtige Bereiche des Auges wie zum Beispiel Linse und Hornhaut vergrößert betrachten zu können, benutzt der Augenarzt ein Spaltlampen-Mikroskop mit schwenkbarer Spaltlampe. Das Gerät ermöglicht dem Arzt, die durchsichtigen Areale des verletzten Auges zu beleuchten. Veränderungen, speziell oberflächlicher Natur, lassen sich mittels dieser Untersuchungsmethode meist gut aufspüren. Ein oberflächlicher Hornhautfremdkörper – wie zum Beispiel ein Metallteilchen – kann während der Spaltlampenuntersuchung mit Hilfe eines feinen Bohrers zügig entfernt werden. Eine Schädigung der Sehkraft ist bei diesem Verfahren nicht zu erwarten. Kleinere Hornhautvernarbungen aufgrund dieses kleinen Eingriffs hingegen können in manchen Fällen die Sehfähigkeit minimal beeinträchtigen. Teilweise werden vor der Spaltlampe auch Fremdkörper im Augeninneren gefunden. In jedem Fall muss der Augenhintergrund vom Augenarzt beurteilt werden, da sich dort Schäden entwickelt haben können. Dazu wird - neben der Spaltlampe - auch eine Untersuchung mittels Licht und Lupe durchgeführt (Augenspiegelung).
Der Augeninnendruck wird gemessen. Da diese Untersuchung eine gewisse Ruhigstellung des betroffenen Auges erfordert und ansonsten unangenehm wäre, wird es mit schmerzstillenden Augentropfen auf die Untersuchung vorbereitet. Die Tropfen enthalten zudem einen Farbstoff, unter dem es sich besser feststellen lässt, ob oberflächliche oder tiefe Schäden an der Hornhaut vorliegen.
Manchmal, zum Beispiel bei massiven Einblutungen und Durchdringen des Fremdkörpers ins Innere des Auges, reicht eine einfache Spaltlampenuntersuchung nicht mehr aus. Hier muss der Augenarzt zu invasiveren Maßnahmen greifen. Eine Möglichkeit, trotz fehlenden Einblicks festsitzenden Fremdkörpern auf die Spur zu kommen, ist etwa die Ultraschalluntersuchung. Diese wird immer dann eingesetzt, wenn ein tiefliegender Fremdkörper vermutet wird. Auch die Schnittbildgebung, CT, stellt sowohl Fremdkörper als auch Verletzungen des Augeninneren exakt dar. Gerne werden diese gründlichen Untersuchungen auch einleitend zu einer notwendigen Operation durchgeführt.
aktualisiert am 08.10.2019