Mit Laserpointer sollte man nicht bedenkenlos spielen. Laserstrahlen, beispielsweise aus einem Laserpointer, können zu einem schweren inneren Augenschaden führen. Betroffen ist die Netzhaut, das ist die Schicht im Auge mit den Zellen, die den Seheindruck aufnehmen. Bereits ein kurzer Blick in einen entsprechend starken Laser genügt, um das Sehen an der beteiligten Stelle unwiederbringlich zu schädigen. Mit Lasergeräten sollte deshalb ein gewissenhafter Umgang erfolgen. Sie sind vor allem kein Spielzeug für Kinder und Jugendliche.
Laserstrahlen sind gebündelte Lichtstrahlen, die häufig eine hohe Energie aufweisen. Daher können sie menschliches Gewebe verletzen. Zu den schwerwiegendsten Auswirkungen von Lasern gehören Netzhautschäden. Schon nach sehr kurzer Einwirkungszeit kann es dazu kommen, dass ein Stück der empfindlichen Netzhaut verbrannt wird.
Laserpointer werden in der Regel als optische Anzeigegeräte beworben. Sie emittieren gebündelte sichtbare Strahlung im Wellenlängenbereich von 400 bis 780 Nanometer. Die Streuung des Laserstrahls ist gering und der Strahl ist über große Entfernungen stabil. Beim Einfall ins Auge wird der ohnehin schon stark konzentrierte Strahl durch Hornhaut und Linse zusätzlich auf die Netzhaut gebündelt. Auf eine kleine Fläche trifft also sehr viel Energie. Dabei kann es zu einer Schädigung oder Zerstörung der Sehzellen kommen.
Dass Laserpointer für Kinder nicht geeignet sind, zeigt ein aktuelles Forschungsprojekt im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS).
Die Auswertung von Laserzwischenfällen aus 25 Augenkliniken hat ergeben: In 18 Prozent der untersuchten Fälle waren die Betroffenen jünger als 14 Jahre, 14 Prozent gehörten der Altersgruppe 14 bis 17 Jahre an. Die Mehrzahl der Patienten ist männlich.
Im Internet sind häufig Laserpointer im Angebot, deren Leistung deutlich höher ist als die in Deutschland zulässige. Nicht oder falsch deklarierte Laserpointer finden die zuständigen Marktüberwachungsbehörden immer wieder.
Damit die Schäden durch Laser gar nicht erst entstehen, muss vermieden werden, dass die Strahlen in das Auge gelangen. Daher gelten folgende Hinweise zum richtigen Umgang:
Sollte ein Laserstrahl auf das Auge gelangen, dann sollten die Augen zugemacht werden und aus der Blickrichtung bewegt werden. Falls das Sehen nach dem Laserstrahlen-Einfall beeinträchtigt ist, sollte sofort ein Augenarzt oder eine Augenklinik aufgesucht werden. Der Augenarzt kann beim Blick auf den Augenhintergrund sehen, ob die Netzhaut beschädigt ist. Zu den weiteren Untersuchungen gehören Sehtest und Gesichtsfelduntersuchung. Eine Akutbehandlung kann mit der Gabe von stark cortisonhaltigen Mitteln erfolgen. So lassen sich die entstehenden Schäden eindämmen.
Die Heilungsaussichten sind jedoch unterschiedlich. Wie beim Blick in anderes helles Licht kann es zu Flecken im Gesichtsfeld kommen, die sich innerhalb von einigen Minuten wieder bessern. Es kann aber auch bei starkem Laser oder längerem Schauen auf das Laserlicht zu irreparablen Schäden der Netzhaut kommen. Betrifft das die Stelle des schärfsten Sehens, dann kann das Sehvermögen (der Visus) sehr stark herabgesetzt sein.
In der modernen Medizin macht man sich die eigentlich schädlichen Effekte des Lasers auf die Netzhaut zunutze. Erkrankungen, die fortzuschreiten drohen, können mit dem Laser aufgehalten werden. So ist die Laserbehandlung (Laserkoagulation) der Netzhaut nützlich bei Löchern in der Netzhaut, die sich nicht ausweiten sollen, und bei Gefäßneubildungen, die aufgehalten oder verhindert werden sollen.
aktualisiert am 27.11.2023