Bei Aktivitäten wie Gartenarbeit, Hausarbeit, Spazierengehen oder Fahrradfahren passiert es schnell einmal, dass ein Teil einer Pflanze ins Auge gerät. Meist verursacht dies keine schwerwiegenden Verletzungen. Oft handelt es sich um einen Zweig, einen Ast oder ein Blatt eines Strauches oder Baumes. Manchmal sind Dornen im Spiel. Ähnliche Schäden sind jedoch durch alle Objekte möglich, die einen Kratzer verursachen, beispielsweise ein Fingernagel.
Sehr häufig führt das schnelle "Hineinpeitschen" oder Hindurchziehen eines Zweiges oder Blattes zu einer kleinen oberflächlichen Hornhautverletzung. Die Hornhautabschürfung (Erosio corneae) ist schmerzhaft und verursacht ein Gefühl, als wäre ein Fremdkörper im Auge. Das ist aber meistens nicht der Fall. Außerdem tränt bei der Hornhautabschürfung das Auge und ist in vielen Fällen gerötet.
Der Augenarzt kann den Kratzer auf der Hornhaut leicht feststellen und andere Schäden ausschließen. Die Behandlung erfolgt mit einer antibiotischen Augensalbe und manchmal mit einem Augenverband. Normalerweise wächst der oberflächliche Hornhautdefekt innerhalb von Stunden bis Tagen problemlos wieder zu.
Sehr selten bleibt die oberflächliche Schicht an der Stelle längerfristig offen oder reißt immer wieder auf (Rezidiv). Das führt zu Symptomen wie zu einem Kratzen oder Tränen am Auge. Eine langwierige Behandlung ist dann notwendig.
Ebenfalls selten tritt als Folge eine Infektion der Hornhaut auf, sofern Krankheitserreger sich in der Abschürfung befinden. Die Hornhautentzündung oder Keratitis kann in schwere Schäden münden und muss intensiv mit Antibiotika behandelt werden.
Auch die Bindehaut kann verletzt sein. Das Auge ist gerötet, manchmal besteht dabei eine Blutung. Eine kleinere Bindehautverletzung wird ebenfalls mit einer Augensalbe behandelt. In einzelnen Fällen ist die Bindehaut gerissen und wird genäht.
Selten verbleibt ein Teilchen der Pflanze auf dem Auge oder eine sonstige Verunreinigung (z. B. Erde). Das Auge sollte vorsichtig inspiziert werden, falls keine groben Verletzungen bestehen, um einen eventuellen Fremdkörper festzustellen. Das Lid sollte dabei umgeklappt werden. Oft können Fremdkörper auf der Bindehaut gut beseitigt werden, indem man sie beispielsweise mit einem sauberen Wattestäbchen abstreift. Geht das nicht, sollte sich ein Augenarzt so bald wie möglich dem Fremdkörper annehmen.
Einige Pflanzen haben giftige oder reizende Inhaltsstoffe. Diese können auch das Auge beeinträchtigen. Ein Beispiel ist die Pflanze Wolfsmilch (Euphorbia), deren Saft im Auge zu Reizerscheinungen bis hin zu ausgedehnten Schäden im Sinne einer Verätzung führt. Das Auge muss ausgespült werden und mit Tropfen oder Salbe behandelt werden. Des Weiteren kann der Kontakt zu bestimmten Pflanzen zu allergischen Reaktionen am Auge führen.
Stumpfe Gewalt von einem dicken Ast ausgehend führt zu einer Augapfelprellung. Hierbei sind Schäden verschiedener Anteile des Auges wie Hornhaut, Linse und Netzhaut möglich. Eine Behandlung kann deshalb erforderlich sein.
Dass eine offene, tiefgehende Verletzung des Auges passiert, ist nach einer Verletzung mit Ast, Zweig oder Blatt im Auge sehr selten. Besteht der Verdacht darauf, dann sollte der Betroffene einen augenärztlichen Notdienst in Anspruch nehmen. Die Folge können sehr schwere, unwiederbringliche Schäden sein. Gegebenenfalls kann eine stationäre Aufnahme erforderlich sein, um das Auge richtig zu behandeln.
aktualisiert am 10.03.2020