Verletzungen des Auges müssen in einigen Fällen operativ behandelt werden, um das Ausmaß der Schädigung möglichst gering zu halten. Meist ist eine Augenverletzung aber nur leicht und kann unter anderem mit Augentropfen behandelt werden. Wenn die Verletzung bis in das Augeninnere weitergeht, z. B. die Hornhaut durchdringt, ist dies ein schwerwiegender Zustand, der das Sehen bedrohen kann. Nicht selten ist bei einer Augenverletzung auch ein Fremdkörper vorhanden, der gegebenenfalls entfernt werden muss. Verletzungen am Auge können auch die Lider und weitere nahe Strukturen wie die Tränenwege betreffen. Auch hier ist unter Umständen eine Operation notwendig.
Einige Mechanismen können zu einer Augenverletzung führen. In der Regel gibt es als Grund der Verletzung eine mechanische Einwirkung.
Stumpfe Verletzungen entstehen bei Gewalteinwirkung beispielsweise durch Faustschläge, auf das Auge treffende Bälle oder bei verschiedenen Unfällen.
Schnitt- oder stichartige Verletzungen kommen bei unter anderem Einwirkung von Messern und Scheren (vor allem bei Kindern), Splittern, Glasscherben und Brillenglasstückchen sowie umherfliegenden Materialien vor. Vor allem Verletzungen mit diesem Hergang sind oft operationsbedürftig.
Kleinere Verletzungen wie z. B. eine Abschürfung der Hornhaut können durch alle möglichen Objekte geschehen. Die Ursachen reichen von einem Zweig, der unerwartet ins Auge gerät, über den Fingernagel eines Babys oder der Kralle eines Haustieres bis hin zu der Kontaktlinse, mit der zu unvorsichtig hantiert wird. Durch eine kleine Verletzung kann auch eine Ader im Auge platzen, das in der Regel nicht behandlungsbedürftig ist.
Je nach der Schwere der Verletzung kann eine Verletzung einer einzelnen Struktur des Auges wie z. B. der oberflächlichen Hornhaut vorliegen, oder es sind mehrere Augenabschnitte betroffen. Die Symptomatik variiert stark je nach Schwere und Ort der Verletzung und der Art der Einwirkung. Im Prinzip können alle Anteile des Auges geschädigt werden, einige jedoch häufiger und andere seltener. Möglich sind z. B.:
Manche Verletzungen wie z. B. Lid- oder Hornhautverletzungen können äußerlich sichtbar sein, in einigen Fällen sind Fremdkörper sichtbar. Manche Fremdkörper werden zunächst gar nicht oder erst nach Tagen durch ein Reibegefühl des Auges bemerkt.
Eine gründliche Anamnese (Befragung des Patienten) ist sehr wichtig, insbesondere um den Unfallhergang und somit mögliche Verletzungsarten zu klären. Daraus kann der Augenarzt ableiten, welche Augenanteile beschädigt sind und wie schwerwiegend die Verletzung ist. Meist führt der Arzt eine kurze Sehprüfung durch. Lider und Tränenwege, der Vorderabschnitt des Auges und falls möglich der Augenhintergrund müssen so gut es geht betrachtet werden. Bisweilen muss für eine brauchbare Untersuchung bereits ein örtliches Betäubungsmittel gegeben werden. Die Augenbewegung muss in einigen Fällen beurteilt werden, ebenso die Reaktion der Pupille auf Licht. Der Augendruck wird bestimmt, wenn dies bei der jeweiligen Verletzung möglich ist. Oft schätzt der Augenarzt ein, wie hoch der Augendruck ist, indem er mit den Fingern oder einem Instrument tastet, wie hart oder weich der Augapfel ist.
Je nach Unfallhergang können bildgebende Verfahren wie Röntgen, Ultraschall und Computertomographie (CT) erforderlich sein, um einen Fremdkörper im Auge oder tiefgreifende Schäden auszuschließen.
Dass eine Verletzung am Auge vorliegt, ist meist einfach zu erkennen. Es muss allerdings der Schweregrad und die Beteiligung der verschiedenen Strukturen bestimmt werden, so dass die erforderliche Therapie erfolgen kann. Besonders wichtig ist es, eine Perforation (Eröffnung des Augapfels) oder einen verbliebenen Fremdkörper zu erkennen.
In vielen Fällen ist die Verletzung so harmlos, dass eine Behandlung mit Augentropfen oder Salbe ausreichend ist. Ist beispielsweise die Hornhaut oberflächlich abgeschürft, dann wird eine antibiotische Augensalbe aufgetragen und ein kleiner Augenverband aufgebracht. Bei einer Augapfelprellung können sich cortisonhaltige Tropfen und Arzneimittel empfehlen. Bei einer Augendruckerhöhung werden drucksenkende Wirkstoffe gegeben. Sollte eine Blutung im Auge aufgetreten sein, so wird es ruhiggestellt, bis sich das Blut abgesetzt hat. Dann kann eventuell eine Operation notwendig sein.
Praktisch immer werden auch zusätzlich zu einer operativen Therapie von Augenverletzungen geeignete Tropfen, Salbe, Medikamente oder Infusionen (z. B. antibiotische Wirkstoffe) verordnet.
Bei Augenverletzungen sollte der Tetanusschutz überprüft werden und gegebenenfalls aufgefrischt werden.
Augensalbe sollte nicht unbedacht in ein noch nicht untersuchtes verletztes Auge gegeben werden, da die Beurteilung dadurch erschwert wird.
Manche Verletzungen erfordern kleinere oder größere Eingriffe durch den Augenarzt. Abhängig von der Schwere der Verletzung kann der Eingriff in Tropfanästhesie (Gabe von örtlich betäubenden Augentropfen), örtlicher Betäubung durch Injektion unter die Bindehaut oder neben oder hinter den Augapfel (Para- oder Retrobulbäranästhesie) oder in Vollnarkose erfolgen.
Lidverletzungen werden so vernäht, dass eine gute Funktion der Lider gewährleistet ist. Die Verletzungskanten werden so aneinander befestigt, dass sie nicht zu locker sind, aber auch kein zu großer Zug am Gewebe entsteht. Bisweilen müssen zur einwandfreien Lidversorgung Gewebeanteile verlagert werden (durch Verschiebeplastik oder freie Gewebetransplantation). Sollten die ableitenden Tränenkanäle durchtrennt sein, dann wird ein Silikonring zur inneren Schienung eingebracht. Dieser sorgt für ein exaktes Zusammenheilen der Tränenwege und kann nach etwa drei Monaten wieder entfernt werden.
Bei einer Verletzung der Bindehaut kann ebenfalls eine Naht oder selten auch eine Verlagerung von Gewebe sinnvoll sein. Häufig ist jedoch bei Bindehautverletzungen außer Augentropfen oder -salbe keine Therapie notwendig, da sie im Allgemeinen sehr gut wieder verheilt.
Fremdkörper, die lediglich auf der Augenoberfläche, also der Hornhaut oder der Bindehaut sitzen, können unter Vergrößerung mit einem feinen, sterilen Instrument herausgeholt werden. Reste auf der Hornhaut (häufig verbleibt ein Rostrest bei metallischen Fremdkörpern) können in aller Regel problemlos mit einem feinen Bohrer oberflächlich herausgefräst werden. Zur Entfernung eines Fremdkörpers unter dem Lid muss dieses umgeklappt werden.
Ein Fremdkörper, der in das Augeninnere geraten ist, kann mit einem kleinen Instrument aus dem Auge herausgeholt werden. Die Versorgung geschieht dann wie bei anderen Verletzungen, die die Augenhüllen durchdrungen haben. Die Entfernung des Glaskörpers (Vitrektomie), der gallertartigen Masse im Augeninneren, kann bei solchen Fremdkörpern manchmal angezeigt sein.
Bei Durchdringung, Durchtrennung oder Berstung des Augapfels (Hornhaut, Lederhaut) oder der das Auge bewegenden Muskeln werden diese Strukturen mit dünnen Fäden wieder zusammengenäht. Bisweilen ist hier ebenfalls ein Glaskörpereingriff notwendig.
Bei Linsenverlagerung und -eintrübung (traumatische Katarakt) muss die Linse herausgeholt werden. Sie kann bisweilen im selben, meist aber in einem weiteren Eingriff durch eine Kunstlinse ersetzt werden, um die Brechkraft des Auges wieder zu normalisieren.
Bei Netzhautverletzungen müssen oft spezielle Eingriffe, z. B. auch hier über eine Glaskörperoperation, erfolgen, um die Sehkraft möglichst gut zu erhalten.
Einige seltenere Verletzungen bedürfen weiteren speziellen operativen Methoden. Bestehen Verletzungen um das Auge herum, beispielsweise Knochenbrüche der Augenhöhle (Orbita), so müssen diese meist zusammen mit weiteren Ärzten aus anderen medizinischen Fachgebieten, z. B. der HNO (Hals-Nasen-Ohrenheilkunde), operativ behandelt werden.
Auch einige Spätfolgen von schwereren Augenverletzungen, auch von Augapfelprellungen, müssen irgendwann operiert werden. So kann z. B. ein Eingriff bei einer im Nachhinein auftretenden Linsentrübung oder Netzhautablösung notwendig werden.
Zeigen sich während der Operation Schädigungen, die in diesem Ausmaß oder der Art nicht erwartet wurden, so kann es erforderlich sein, den Eingriff zu erweitern. Auch neu auftretende Komplikationen können eine Abänderung der Maßnahmen erforderlich machen.
Ein etwaiger Eingriff wird durchgeführt, um Sehkraft und weitere Funktionen besser zu erhalten, als dies mit einer nichtoperativen Therapie möglich wäre. Dennoch kann auch durch die Operation selbst eine Verschlechterung verursacht werden. Durch die Maßnahmen können sich weitere Verletzungen an den Strukturen ergeben. Es kann zu Blutungen und Nachblutungen kommen. Infektione, Wundheilungsstörungen und Narbenbildung können sich ergeben. Sehr selten kommt es über die Beeinträchtigung durch die vorangegangene Gewalteinwirkung hinaus zu einem Sehkraftverlust bis hin zur Erblindung des Auges. Allergische Reaktionen können nicht ausgeschlossen werden. Bei Spezialeingriffen kann es weitere Risiken geben.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Die Prognose der Augenverletzung ist in hohem Maße abhängig von der Schwere der Schädigungen und von frühzeitigen Behandlungsmaßnahmen. Die Mehrzahl von Verletzungen am Auge sind letztendlich nicht folgenschwer. In vielen Fällen kann auch bei operationsbedürftigen Verletzungen die Sehkraft vollständig oder zumindest teilweise erhalten werden. Meist ist nur bei sehr schwerwiegenden Verletzungen mit einer Blindheit oder hochgradigen Seheinschränkung trotz Operation zu rechnen. Nach der operativen Erstversorgung können manchmal weitere Eingriffe notwendig sein, um einen dem Ausmaß der Schäden entsprechenden optimalen Zustand zu erreichen.
Ist die Operation am Auge planbar, so müssen oftmals Arzneimittel, die die Blutgerinnung negativ beeinflussen, in Absprache mit dem Arzt abgesetzt werden. Dies kann unter anderem Aspirin® und Marcumar® betreffen.
Erfolgt die Operation ambulant, so muss sich der Patient abholen lassen, da er für 24 Stunden kein Auto mehr fahren darf, außerdem dürfen keine Maschinen bedient werden und keine bedeutsamen Entscheidungen getroffen werden.
Die weiteren Anweisungen vom Arzt müssen eingehalten werden. In den Tagen nach der Operation sollte keine zu starke körperliche Tätigkeit ausgeübt werden. Der Verband sollte nur vom medizinischen Fachpersonal gewechselt werden. Eventuelle Fäden am Lid können in der Regel nach einigen Tagen vom Arzt gezogen werden.
Augentropfen, Augensalbe und weitere Medikamente sollten nach Anordnung regelmäßig angewendet beziehungsweise eingenommen werden.
Sollten sich Auffälligkeiten ergeben, die auf weitere Komplikationen hindeuten könnten, so sollte rasch der Arzt verständigt werden.
aktualisiert am 22.12.2023