Eine Gelenkspiegelung wird als Arthroskopie bezeichnet. Dieser Eingriff dient nicht nur zur Untersuchung, sondern auch zur Behandlung bestimmter Gelenkerkrankungen. Die Gelenkspiegelung erfolgt häufig am Knie, sie kann aber auch an anderen Gelenken erfolgen wie beispielsweise an der Schulter, am Sprunggelenk oder Handgelenk.
Eine Arthroskopie kann bei verschiedenen Erkrankungen und Verletzungen beziehungsweise Beschwerden am Gelenk durchgeführt werden. Im Prinzip kann die Spiegelung an jedem Gelenk des Körpers durchgeführt werden, bei kleinen Gelenken gestaltet sich dies jedoch schwierig und ist oftmals nicht sinnvoll. Daher sind die Gelenke, an denen die Arthroskopie durchgeführt wird, in erster Linie Knie und Schultergelenk, aber auch Sprunggelenke und Handgelenk. Die meisten Veränderungen, aufgrund derer eine Arthroskopie erfolgt, besitzen als Ursache Verschleißerscheinungen (Arthrose), Verletzungen oder Entzündungen.
Veränderungen in Gelenken, die durch Abnutzungserscheinungen entstehen, werden als Arthrose bezeichnet. Dies kann durch ein hohes Alter und durch starke Belastung des jeweiligen Gelenks bedingt sein, z. B. bei der Arbeit und im Sport oder durch Fehlstellungen. Manchmal sind auch Stoffwechselerkrankungen oder Erbfaktoren ursächlich.
Gelenkerkrankungen können eine Reihe von Symptomen zeigen, die dann mittels Gelenkspiegelung (Arthroskopie) weiter abgeklärt werden können. Bei einer Arthrose (Gelenkverschleiß) kann es zu einer Bewegungseinschränkung bis hin zur Versteifung des Gelenks kommen. Schmerzen treten häufig auf. Eine Gelenkentzündung (Arthritis, z. B. Rheumatoide Arthritis) äußert sich ebenfalls als Schmerzen und Steifigkeit. Es kommt zu einer Verformung, die oft äußerlich sichtbar ist, z. B. eine Abweichung von der geraden Linie.
Bei Verletzungen kommt es zu Schmerzen, die Beweglichkeit ist oft auch eingeschränkt, oder es zeigt sich eine übermäßige Beweglichkeit (z. B. beim Kreuzbandriss). Schwellungen können entstehen.
Nach einer Befragung des Patienten (Anamnese) erfolgt eine gründliche körperliche Untersuchung. Mit verschiedenen Handgriffen und Untersuchungstechniken kann ein erfahrener Arzt manchmal bereits zu einer Verdachtsdiagnose kommen. In bildgebenden Verfahren, z. B. Röntgen, Ultraschall, Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT), können bestimmte Veränderungen erkannt werden. Wichtig ist in bestimmten Fällen (z. B. beim Verdacht auf Rheumatoide Arthritis) eine Blutuntersuchung.
Die genannten Gelenkerkrankungen müssen voneinander unterschieden werden, was unter anderem durch eine Arthroskopie gelingen kann.
Mit der Arthroskopie (Gelenkspiegelung) kann eine Untersuchung der Strukturen erfolgen, die sich im Gelenk befinden. Beurteilt werden können Gelenkinnenhaut, Gelenkknorpel, Bänder, Sehnen sowie spezielle Strukturen des jeweiligen Gelenks, z. B. die Menisken im Knie oder die Schleimbeutel-Aussackung im Schultergelenk. Im selben Eingriff können dann auch bestimmte Behandlungsmethoden zum Einsatz kommen.
Für die Arthroskopie wird eine Vollnarkose, eine Regionalanästhesie (Betäubung eines größeren Körperbereiches) oder eine örtliche Betäubung vorgenommen. Oftmals wird am Arm oder am Bein eine stramme Manschette angelegt, um die Durchblutung vorübergehend zu stoppen (Blutsperre). Damit können Blutungen verringert und die Sicht auf den Operationsbereich gebessert werden.
Eine Hohlnadel wird in das betroffene Gelenk gestochen, um eine Flüssigkeit (meist eine Salzwasserlösung) einzuspritzen. Daraufhin wird ein kurzer Hautschnitt angelegt, am Kniegelenk im Regelfall im vorderen äußeren Bereich, am Schultergelenk in der Regel hinten. Das Arthroskop (Spiegelungsinstrument) wird nun eingeschoben. Dies ist ein optisches Gerät (Endoskop) mit Beleuchtung, mit dem der Arzt Einblick in das Gelenk erhält und die Strukturen beurteilen kann. Flüssigkeit, bisweilen auch Gas (Kohlendioxid) wird eingeleitet, um den Einblick zu verbessern. Manchmal sind andere, nicht übliche Zugangswege nötig, um das Arthroskop einzuführen. Zusätzlich zum Arthroskop wird in den meisten Fällen ein stabartiges Instrument zum Abtasten der Gelenkinnenstrukturen eingeschoben.
Manchmal wird ein spezieller Farbstoff (Methylenblau) eingespritzt, um z. B. im Schultergelenk die Gelenkinnenhaut besser beurteilen zu können. Eine Vergrößerungsoptik kann auf das Arthroskop aufgesetzt werden, um auch mikroskopische Strukturen im Gelenk, z. B. Anteile der Gelenkinnenhaut, sehen zu können. Die Arthroskopie kann in bestimmten Fällen ebenfalls mit einer Röntgen-Kontrastmitteluntersuchung (Arthrographie) kombiniert werden.
Über die Gelenkspiegelung kann auch eine Probeentnahme von Gewebe erfolgen. Dies kann dann einer feingeweblichen Untersuchung (Histologie) zugeführt werden, um bestimmte Veränderungen nachweisen zu können.
Zeigt die arthroskopische Untersuchung, dass keine Veränderungen vorliegen, die in der Spiegelung behandelbar sind, so werden die Instrumente herausgezogen, das Wasser herausgesaugt und die Einschnittstellen gegebenenfalls mit Nähten versorgt. Ansonsten wird im selben Eingriff eine arthroskopische Behandlung durchgeführt.
Für Behandlungsmaßnahmen im Rahmen der Arthroskopie werden zusätzlich Instrumente in den Gelenkraum eingeschoben. Unter Umständen muss der Gelenkspalt durch Auseinanderziehen erweitert werden, wozu an der Schulter ein mechanisches Haltegerät, am Sprunggelenk sehr selten eine Vorrichtung mit Schrauben, die in den Knochen verankert werden, notwendig sein kann. Verschiedene Behandlungsmaßnahmen sind möglich, die teilweise an allen Gelenken, teilweise auch nur an bestimmten Gelenken durchgeführt werden können.
Prinzipiell bei jedem Gelenk kann bei der Arthroskopie eine Spülung und Reinigung durchgeführt werden, z. B. auch bei Infektionen, wobei dann oft ein Drainageschlauch eingeführt werden kann, der nach wenigen Tagen wieder entfernt werden kann. Bestimmte Medikamente können über die Arthroskopie in das jeweilige Gelenk injiziert werden. Anteile des Gelenkinneren, z. B. Gelenkhaut oder Knorpel, können entfernt werden. Knorpel kann geglättet werden oder zum Wachstum angeregt werden (Induktion). Sehnen und Bänder können nach einem Riss wieder vernäht oder auf andere Weise verbunden oder wiederhergestellt werden. Knorpel- und Knochenanteile, die sich gelöst haben, können wieder mit dem Rest verbunden werden. Fremdmaterial (z. B. Metall), das in einem vorherigen Eingriff eingearbeitet wurde, kann entfernt werden.
Speziell im Kniegelenk können Eingriffe am Meniskus, an den Kreuzbändern oder an anderen dortigen Strukturen erfolgen. An den Menisken kann eine Naht erfolgen. Anteile eines Meniskus (Innen- oder Außenmeniskus) oder der gesamte Meniskus können entfernt werden. Ein gerissenes Kreuzband kann wieder vernäht oder mit Material aus anderen Bändern oder Sehnen rekonstruiert werden. In eine Baker-Zyste, eine durch Verschleiß bedingte Aussackung der Gelenkhöhle in der Kniekehle, kann Fibrin eingeleitet werden, um sie zu verkleben. Manchmal ist eine so genannte Kapselspaltung sinnvoll.
Im Schultergelenk kann eine Erweiterungsoperation innerhalb der Arthroskopie durchgeführt werden, so dass mehr Platz für Sehnen, Schleimbeutel und anderes Gewebe geschaffen wird. Auch können Eingriffe an der so genannten Rotatorenmanschette, die aus mehreren Muskeln besteht, vorgenommen werden.
An den beiden Einzelgelenken, die zum Sprunggelenk gehören (oberes und unteres Sprunggelenk), kann manchmal eine Versteifung durchgeführt werden.
Weitere spezielle Eingriffe am jeweiligen Gelenk sind über eine Arthroskopie möglich.
Ein Verband zur Stabilisierung wird am Ende des Eingriffes oft angelegt. Ebenso wird gelegentlich eine Drainage eingeführt, um Wundflüssigkeit aufzufangen. Die Drainage kann nach einigen Tagen entfernt werden.
Oftmals zeigt sich erst während der arthroskopischen Untersuchung Art und Ausdehnung der Erkrankung oder Verletzung. So kann es notwendig sein, im selben Eingriff Maßnahmen durchzuführen, die vorher nicht geplant waren. Auch beim Auftreten von Komplikationen ist manchmal eine Abänderung oder Erweiterung des Eingriffs notwendig. Bisweilen muss z. B. von der Gelenkspiegelung in eine offene Operation übergegangen werden.
Je nach der Erkrankung können weitere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zum Einsatz kommen. Nichtoperative Behandlungen, die bei verschiedenen Gelenkerkrankungen vorgenommen werden, sind unter anderem eine Ruhiglagerung, Krankengymnastik sowie die Gabe diverser Medikamente.
Durch die Operation, auch mittels Gelenkspiegelung, können Gewebeanteile in der Nähe des Eingriffs geschädigt werden. Es kann zu Blutungen, Nachblutungen und Blutergüssen kommen. Infektionen, Wundheilungsstörungen und Narbenbildungen können auftreten. Durch Verletzung von Nerven kann es unter anderem zu Sensibilitätsstörungen oder Lähmungserscheinungen kommen. Durch eine eventuelle Blutstauungsmanschette können Druckschäden oder Lähmungen verursacht werden. Gelenkergüsse können durch die Arthroskopie entstehen. Manchmal kommt es zur verminderten Beweglichkeit oder zur Versteifung im Gelenk. Knochen und Muskeln können durch die Bewegungseinschränkung schwächer werden. Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass es zum so genannten Sudeck-Syndrom kommt, bei dem der Knochen stark abgebaut wird und sich eine schmerzhafte Entzündung ergibt. Allergische Reaktionen jeden Schweregrades sind möglich. Bei weitergehenden Eingriffen können sich noch andere Komplikationen ergeben.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
In den meisten Fällen kann die jeweilige Erkrankung oder Verletzung durch die Gelenkspiegelung gut diagnostiziert werden. Auch die Behandlung im Rahmen der Arthroskopie kann meist erfolgreich durchgeführt werden. Ein Behandlungserfolg kann jedoch nicht garantiert werden, manchmal bestehen die Symptome weiterhin, oder es kommt zum Wiederauftreten (Rezidiv) der Erkrankung. Eventuell kann ein Folgeeingriff erforderlich werden. Die weitere Prognose ist abhängig vom jeweiligen Befund.
Möglicherweise müssen Medikamente, die die Blutgerinnung hemmen, beispielsweise Marcumar® oder Aspirin®, vor einer Operation abgesetzt werden. Dies geschieht immer in Absprache mit dem Arzt.
Falls der Eingriff unter ambulanten Bedingungen erfolgt, so sollte der Patient für 24 Stunden kein Auto mehr selbst fahren und keine Maschinen bedienen. Daher sollte er sich abholen lassen. Ebenfalls sollten bedeutsame Entscheidungen vertagt werden.
Nach dem Eingriff muss das Bein oder der Arm einige Zeit lang besonders geschont werden. Eine Hochlagerung unterstützt den Heilungsverlauf. Die anderen Gelenke sollen viel bewegt werden. Krankengymnastik ist sinnvoll. Sport und andere Aktivitäten mit Belastungseinwirkung auf das betroffene Gelenk sollten erst dann ausgeübt werden, wenn der Arzt keine besondere Gefährdung mehr darin sieht.
Die Fäden, die bei einer eventuellen Naht verwendet werden, können meist nach ein bis zwei Wochen vom Arzt entfernt werden.
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen sollten gewissenhaft eingehalten werden. Bei Besonderheiten, die auf Komplikationen hindeuten könnten, sollte der Arzt kontaktiert werden, um eine eventuell notwendige Behandlung durchzuführen.
aktualisiert am 16.11.2023