Eine Arthroskopie des Kniegelenks kann sowohl unter Vollnarkose als auch unter Regionalnarkose vorgenommen werden.
Eine Kniespiegelung kann aus rein diagnostischen Gründen durchgeführt werden, zum Beispiel dann, wenn ein Röntgenbild oder ein MRT keine eindeutigen Ergebnisse liefern konnten. Die Arthroskopie kann aber auch gezielt für eine schlüssellochchirurgische Behandlung genutzt werden.
Für eine reine Diagnosestellung ist meist eine regionale Betäubung ausreichend, die den Schmerzreiz im Bein ausschaltet. Bei einem chirurgischen Eingriff wird eine kurze Vollnarkose von den meisten Ärzten empfohlen.
Viele Patienten fürchten sich vor einer Vollnarkose. Die pharmakologische Forschung ist aber heute so weit fortgeschritten, dass der Anästhesist die Dosierung der Narkose auf jeden Patienten gut zuschneiden kann. Nebenwirkungen treten kaum noch auf.
Ein Mittel zum „Einschlafen“ wird dem Patienten in die Armvene gespritzt. Nur wenige Augenblicke später liegt der Patient in einem Zustand der Bewusstlosigkeit, ähnlich einem Tiefschlaf. Die Narkose wird durch gasförmige Narkotika, die kontinuierlich über ein Beatmungsgerät zugeführt werden, so lange wie nötig aufrechterhalten. Während der Narkose wird der Patient künstlich beatmet, da das Narkosemittel den selbstständigen Atemreflex außer Kraft setzt. Der Patient verspürt keine Schmerzen und hat, wenn er aufwacht, keinerlei Erinnerung an die Zeit in Narkose oder die Operation.
In einem Termin mit dem Anästhesisten wird der Patient ein paar Tage vor der geplanten Kniearthroskopie ausführlich zu seiner Krankengeschichte und anderen Vorerkrankungen befragt. Eine wichtige Information für den Narkosearzt ist, ob der Patient regelmäßig Medikamente einnimmt. Sollte es notwendig sein, wird ein EKG oder ein Lungenfunktionstest vorgenommen. Die Laborergebnisse einer Blutuntersuchung sollten zu diesem Gespräch vorliegen. Der Patient wird über das Narkoserisiko aufgeklärt und kann mit dem Anästhesisten alle Fragen zur Narkose klären.
Sechs Stunden vor der Kniegelenkspiegelung darf nichts mehr gegessen und – außer Wasser – nichts mehr getrunken werden. Zwei Stunden vor der Narkose sollte gar nichts mehr getrunken werden. Auch geraucht werden darf nicht mehr am Tag der Operation.
Während der Narkose werden alle lebenswichtigen Funktionen permanent überwacht. Bei rund zehn Prozent der Patienten kommt es nach dem Aufwachen zu leichten Nachwirkungen wie Übelkeit. Der Patient bleibt noch einige Zeit unter Beobachtung. Einige Stunden nach dem Eingriff kann die Schläfrigkeit noch anhalten. Die erste Nacht nach einer Kniespiegelung verbringt der Patient häufig im Krankenhaus. Sollte das nicht der Fall sein, sollte er in den 24 Stunden nach der Narkose nicht allein zu Hause sein.
Bei einer Spinalanästhesie werden die nach unten ins Bein ziehenden Nervenstränge betäubt. Dafür wird ein Betäubungsmittel in den sogenannten Spinalraum im Rückenmarkskanal eingespritzt. Bei einer Regionalnarkose kann der Patient den Ablauf der Operation mitverfolgen. Für viele Patienten ist dieser Gedanke eher unangenehm. Daher kann zusätzlich ein Schlafmittel mitinjiziert werden. Die Dämpfung des Bewusstseins ist dann nicht so tief wie bei einer Vollnarkose, aber tief genug, um von dem Eingriff so gut wie nichts mitzubekommen.
Der Vorteil zur Vollnarkose ist, dass sich die Aufwachzeit verkürzt und der Patient sich schneller wieder fit und klar im Kopf fühlt. Nebenwirkungen werden selten beobachtet. Es kann zu Kreislaufbeschwerden und Kopfschmerzen, Rückenschmerzen und Übelkeit kommen.
Welche Narkoseform für den Patienten in Frage kommt, hängt von seinem Gesundheitszustand ab, von dem behandelnden Ärzteteam und davon, welcher Eingriff im Rahmen der Kniespiegelung durchgeführt wird.
Klinik am Ring: Orthopädie/Sporttraumatologie – Kniearthroskopie - Kniegelenk Arthroskopie - Knie Operation - Arthroskopisch: https://klinik-am-ring.de/orthopaedie/erkrankungen/kniegelenk/arthroskopie-knie/ (online, letzter Abruf: 15.02.2021)
Bundesverband für ambulantes Operieren – Gelenkspiegelungen mit Operationen: https://www.operieren.de/e3224/e10/e1557/e1562/e1564/ (online, letzter Abruf: 15.02.2021)
Bundesverband für ambulantes Operieren – Vollnarkose: https://www.operieren.de/e3224/e10/e1557/e1562/e1564/e10/e15/e20/e25 (online, letzter Abruf: 15.02.2021)
Bundesverband für ambulantes Operieren – Spinalanästhesie: https://www.operieren.de/content/e3224/e10/e15/e20/e24/ (online, letzter Abruf: 15.02.2021)
Orthopädie Mühlenkamp – Arthroskopie, Schlüssellochchirurgie: https://www.orthopaediemuehlenkamp.de/Redaktion/Dokumente/Flyer/om-flyer_knie-schluesselloch-arthroskopie.pdf (online, letzter Abruf: 15.02.2021)
Techniker Krankenkasse – Was ist eine Vollnarkose?: https://www.tk.de/techniker/gesundheit-und-medizin/behandlungen-und-medizin/operationen/was-ist-eine-vollnarkose-2016358 (online, letzter Abruf: 15.02.2021)
aktualisiert am 15.02.2021